Medien- und standesrechtliche Vorgaben

Die Betreiber einer Ärzte-Website haben bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten. Zum einen gibt es das Werbeverbot für Heilberufe (Heilmittelwerbegesetz, HWG). Außerdem muss der niedergelassene Arzt die Vorgaben der Berufsordnung beachten. Die gültige Fassung finden Sie auf den Websites Ihrer Ärztekammer. Schließlich müssen sich auch Arztpraxen und Krankenhäuser an die allgemeinen Informationspflichten gemäß § 6 des Teledienstgesetzes (TDG) halten.
Checkliste: Darauf sollten Sie achten
- Achten Sie auf ein vollständiges Impressum.
- Zeigen Sie keine Fotos vor und nach der Behandlung im Vergleich.
- Übersetzen oder erklären Sie Fachbegriffe.
- Vermeiden Sie „unseriöse“ Werbeslogans.
- Geben Sie Verweise auf Fachliteratur genau an.
- Werben Sie nicht für die Kostenübernahme durch die Kassen.
- Werben Sie nicht mit Empfehlungen durch Patienten.
- Kontrollieren Sie die Inhalte von Gästebüchern (oder bieten Sie besser kein Gästebuch).
- Führen Sie keine Preisausschreiben durch.
(Quelle: Website-Guide für Ärzte von Novartis und Medical-Tribune)
Sie möchten weitere Informationen? Wir helfen gerne.
Das Impressum einer Praxis-Website
Das Impressum sollte leicht zu finden und ständig erreichbar sein. Ohne vollständige Angaben des Impressums auf der Website können die Betreiber abgemahnt werden und Kosten in Höhe von 500 – 2.000 Euro entstehen.
Das gehört in das Impressum einer Praxis-Website:
- Vollständiger Name
- Postalische Anschrift
- Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme inklusive E-Mail-Adresse
- Aufsichtsbehörde, Vergabestelle der Approbation (die KV ist keine Aufsichtsbehörde)
- Bei eingetragenen Praxisgemeinschaften das Partnerschaftsregister und die Nummer
- Zuständige, regionale Ärztekammer
- Genaue Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
- Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Hinweise, wie diese zugänglich sind
- Sofern vorhanden, die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer
(Quelle: Website-Guide für Ärzte von Novartis und Medical-Tribune)
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